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OG Wolnzach / Rohrbach

Stellungnahme Hochwasserschutz Wolnzach

Der BN begrüßt die Maßnahme zum Hochwasserschutz Wolnzach. Die Planunterlagen lassen erkennen, dass eine deutliche Verbesserung der Wolnzach nach Abschluss der Maßnahme zu erwarten ist. Eine Abkehr von der zur Zeit vorhandenen Kanalbauweise (Gewässergüteklasse II – III mit geringer Selbstreinigung durch den begradigten und strukturarmen Gewässerverlauf), die eine Verkürzung des Flusslaufes um etwa ein Drittel zur Folge hatte, befürworten wir ausdrücklich.

Die deutliche Mäandrierung in den meisten Bereichen außerhalb der Bebauung ist positiv zu bewerten. Ein weitest gehender Wegfall der Abstürze im Planungsgebiet erhöht die biologische Durchgängigkeit der Wolnzach. Bei dem einzig neu zu errichtenden Absturz im Bereich des historischen Mäanders schließen wir uns der Empfehlung der UVP an, die an dieser Stelle eine raue Rampe bevorzugt.

Die verbesserte Naherholungs- und Erlebnisfunktion entlang der Wolnzach, speziell im Bereich des historischen Mäanders befürworten wir. Der geplante Geh- und Radweg unterstützt diese Funktion erheblich, bedarf allerdings durch seine geplante asphaltierte Ausführung entsprechender Ausgleichsmaßnahmen, da hier erneut eine Flächenversiegelung angedacht ist.

Besonders erfreulich aus naturschutzrechtlicher Sicht ist das Vorkommen eines Eisvogelbestandes, eine vom Aussterben bedrohte Vogelart, trotz eingeschränkter Gewässergüte ( II – III). Ein Eisvogelrevier umfasst etwa 3 – 4 km Flusslauf. Zur Jagd benötigt der Eisvogel überhängende Zweige und Äste. Seine Bruthöhle gräbt er bevorzugt in steile Flussuferhänge aus lehmigen oder sandige Untergrundmaterial. Zur Sicherung des Bestandes des Eisvogels muss bei den bevorstehenden Baumaßnahmen unbedingt Rücksicht auf die Habitatansprüche genommen werden! Der bestehende Gehölzbestand sollte unbedingt erhalten werden.

Die Anlage breiter Uferstreifen, die frei von landwirtschaftlicher Nutzung und Bebauung ist, ist unbedingt zu befürworten, um den Eintrag durch intensive landwirtschaftliche Nutzung bzw. die negativen Auswirkungen der Flächenversiegelung zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang sollten im Überschwemmungsgebiet in unmittelbarer Nähe der Wolnzach auch keine Baugenehmigungen mehr erteilt werden. Dies betrifft das Gebiet der ehemaligen Raiffeisen, auf dem laut Planungsunterlagen ein Wohngebiet entstehen soll, das mit doppelten Mauern vor Hochwasser geschützt werden muss. Der BN hat Verständnis für den Schutz bestehender Bebauung in unmittelbarer Nähe der Wolnzach, aber es fehlt das Verständnis für Neubauplanungen im Überschwemmungsgebiet. Deshalb lehnen wir ein Baugebiet auf den ehemaligen Raiffeisengelände ab.

 Dies ist im übrigen auch bei baulichen Betriebserweiterungen der dicht an der Wolnzach angesiedelten Firmen der Fall. Laut den Planungsunterlagen ist ein Gebäude auf dem Gelände der Firma Klöpfer vorgesehen. Die Firma NaTeCo möchte sich auch Richtung Neukauf erweitern. Ein Retentionsraumausgleich muss unbedingt erfolgen. Besser wäre es, solche Baugenehmigungen nicht zu erteilen, sondern Ersatzgrundstücke außerhalb des Überschwemmungsgebietes anzubieten.

Auf dem Gelände der Firma Kastner hat es massive Geländeaufschüttungen gegeben. Da es sich hier unserer Meinung nach auch um Überschwemmungsgebiet handelt, bitten wir zu überprüfen, ob diese Aufschüttungen rechtens sind bzw. ob ein entsprechender Retentionsraumausgleich stattgefunden hat.

Ein Problembereich ist der Zulauf des Larsbach im Bereich des Firmengeländes Altmann. Ökologisch sinnvoll wäre eine Offenlegung des Flusslaufes.

Zwingend notwendig wären Hochwasser vermeidende Maßnahmen an allen zulaufenden Gewässer III. Ordnung. Durch natürliche Mäandrierung und Verbreiterung der Bachläufe könnte ein Teil der Hochwasserlast schon von diesen Gewässern aufgenommen werden.

Die Anlage eines Retentionsdammes in der Nähe der Hochstatt bedeutet einen massiven Eingriff in die Natur. Da diese Maßnahme allerdings nicht vermeidbar erscheint, bitten wir auf die biologische Durchlässigkeit zu achten. Die Nutzung des Retentionsraumes südlich dieses Dammes sollte sich unbedingt auf extensives Grünland beschränken, um einen unnötigen Eintrag landwirtschaftlicher Düngemittel und Spritzmittel ins Oberflächengewässer zu vermeiden. Dies lässt sich entweder durch Flächenerwerb durch die Gemeinde oder entsprechende Ausgleichszahlung an die Landwirte verwirklichen.

Im Bereich des Bolzplatzes am Wiesensteig ist ein Hochwasserdamm geplant. Im Anschluss daran linksseitig der Wolnzach ist eine Hochwassermauer vorgesehen mit der Begründung, eine solche Planung würde bei Privatleuten auf mehr Verständnis stoßen, da der Flächenverbrauch geringer sei. Unser Vorschlag ist, den geplanten Damm über die gesamte Länge bis zur Schlossstrasse zu führen, da sich damit ein einheitlicheres Gesamtbild ergäbe, das zudem auch kostengünstiger zu verwirklichen ist. Die geplante Mauer sollte wasserseits und landseits eine Abböschung bekommen, so dass unserer Meinung nach eine dammähnliche Mauer entsteht. Der zusätzliche Flächenbedarf kann also nicht soviel mehr betragen als bei der kostengünstigeren Dammlösung, zumal in diesem Bereich keinerlei Bebauung ist.

Die zulaufenden Regenwasserkanäle rechts und links der Wolnzach müssen der veränderten Hochwasserlage angepasst werden, um einen Rückstau und die damit verbundene Überflutung bestehender Bebauungen zu vermeiden. Hier gilt es auch darauf zu achten, das neu entstandenen Dämme entlang der Wolnzach nicht als Regenstaudämme für hangabwärts fließendes Oberflächenwasser wirken.