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Straßenverbreiterung bedroht Birkenallee Freinhausen - Hohenwart

<link file:75717 _blank pressemitteilung freinhausen>Pressemitteilung zur Verkehrszählung an der Birkenallee Freinhausen - Hohenwart

<link file:75576 _blank sicherungsantrag der birkenallee>Stellungnahme zur bedrohten Birkenallee Freinhausen - Hohenwart 

 

Art. 16 (Bayerisches Naturschutzgesetz)

Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile

(1) 1 Es ist verboten, in der freien Natur

1. Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen,

2. Höhlen, ökologisch oder geomorphologisch bedeutsame Dolinen, Toteislöcher, aufgelassene künstliche unterirdische Hohlräume, Trockenmauern, Lesesteinwälle sowie Tümpel und Kleingewässer zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen.

2 Das Verbot nach Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für

1. die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar, die den Bestand erhält,

2. schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses,

3. Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrswege oder der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässer erforderlich sind.

(2) § 17 Abs. 8 und § 30 Abs. 3 BNatSchG sowie Art. 23 Abs. 3 gelten entsprechend.

 

<link file:72848 _blank kettenfliegerkontra>Bäume fallen Kettenflieger zum Opfer (Quelle: Donaukurier 14.12.2011)

 

Rodung entlang der Bahn am 28.11.2011:

Bei Hettenshausen wird eine sehr lange Hecke entlang der Bahnstrecke gerodet, nicht zurückgeschnitten oder gepflegt. Mich haben BürgerInnen in meiner Funktion als 1. OG Vorsitzende von Pfaffenhofen/Hettenshausen/Ilmmünster des Bund Naturschutz angerufen und ich bin hinausgefahren. Die Arbeiter der Firma Hagen besonders der Baggerführer waren sehr unfreundlich und verwiesen mich der "Baustelle". Ich habe die Polizei alamiert zwecks Überprüfung der Genehmigung dafür. Es ist ungeheuerlich, dass jeder Landwirt oder Bürger hier gestraft wird, die Deutsche Bahn AG aber eine nicht notwendige Rodung vornimmt mit der Totschlag-Aussage „Gewährleistung der Verkehrssicherheit“. Es wäre auch möglich gewesen, die Hecke zurückzuschneiden, wie es allgemein üblich ist. Ich habe auch die Polizei alarmiert und die Untere Naturschutzbehörde. Wenn der Biber einen Baum fällt zum Überleben, dann ist das Geschrei groß, wenn wir Menschen aber einen Lebensraum komplett zerstören ohne Not, dann ist es anscheinend ok.

Christine Janicher-Buska