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OG Wolnzach / Rohrbach

Scheller Mühle Reisgang

Stellungnahme des Bund Naturschutz

 

An die
Gemeinde Hettenshausen
15. Änderung des Flächennutzungsplanes
Verfahren gem. §4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Pfaffenhofen bedankt sich für die Beteiligung am oben genannten Verfahren. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:

Hochwasser
In den Talauen unserer Flüsse und Bäche wurde in der Vergangenheit durch Beschleunigung des Wasserabflusses und durch Zubau von Retentionsräumen die Hochwassergefahr mehr und mehr verschlimmert. Hinzu kommt die immer bedrohlicher werdende Klimaverschlechterung, die in der Zukunft immer öfter zu Flutkatastrophen führen wird. Auch wir können betroffen sein. Angesichts dieser Aussicht, die kürzlich auch von Umweltminister Schnappauf bestätigt wurde, ist es nicht damit getan den augenblicklichen Status quo zu erhalten, sondern es muß vielmehr aktiv an der Verbesserung des Hochwasserschutzes gearbeitet, d.h. der Wasserabfluß wieder gebremst und die Retentionsräume wieder vergrößert werden.
Angesichts dieser Situation möchten wir davon abraten in der Ilmaue weitere Nutzungen auszuweisen. Bedenken Sie auch, daß bei eventuellen Hochwasserschäden nicht nur die jetzigen Bauwerber betroffen sein werden, sondern auch viele hier Unbeteiligte Schaden nehmen. Im vorliegenden Fall liegt das zur Ausweisung anstehende Gelände SO1 knapp außerhalb der offiziellen Hochwassergrenze. Nach den uns bekannten Vermessungsdaten liegt es zum Teil niedriger als vergleichbare Abschnitte die dem Hochwasserbereich zugeordnet werden. Daß das Gelände trotzdem trocken bleibt liegt an den massiven Entwässerungsmaßnahmen, die aus beiliegender Fotodokumentation (Anlage 1) hervorgehen. Das Gelände ist künstlich der natürlichen Hochwasserrückhaltung entzogen worden.

Natur und Landschaft
Die idyllisch gelegenen Ilmauen von Hettenshausen und Ilmmünster sind landschaftliches Vorbehaltsgebiet bei dem Naturschutz und Landschaftspflege ein besonderes Gewicht haben. Mit dem noch weitgehend natürlich mäandrierenden Flußlauf, den kleinräumigen Siedlungen mit dominanten Kirchen, wie die Basilika von Ilmmünster, ist dieser Landschaftsteil durchaus schützenswert. Auch aus dieser Sicht ist von einer weiteren Ausweisung abzuraten.
Auch wenn uns, aus welchen Gründen auch immer, der Einblick in den parallel zu diesem Verfahren aufgestellten Bebauungsplan bisher verwehrt wurde ist doch inzwischen bekannt, was dort gebaut werden soll (Anlage 2). Die hohen und wuchtigen bisherigen Gebäude waren an sich schon sehr störende Elemente. Die Störung des Landschaftsbildes wurde aber wenigstens durch die umstehenden hohen Bäume gemildert. Die neue Planung ist um eine ganze Größenordnung massiver. Das neue Silo wird weithin sichtbar sein und dem Landschaftsbild eine neue untypische Prägung geben.

Lärmschutz
Bereits bei der jetzigen Betriebssituation mit einen Durchsatz von ca. 20 Lastwagen pro Tag ist die Lärmbelastung für die Anlieger nicht tolerierbar. Nach Berichten von Anliegern entstehen auch Gebäudeschwingungen, die zu bleibenden Schäden an den Gebäuden führen können. Bevor hier durch einen neuen Flächennutzungsplan zu viele Dinge festgeschrieben werden, schlagen wir vor die jetzige Situation durch einen Gutachter analysieren zu lassen.
Angesichts der neuen Planungen sehen wir zusätzliche Probleme mit dem neuen Baugebiet Jahnhöhe Nord. Das Baugebiet liegt am Hang und es wird äußerst schwierig sein dort Lärmschutzmaßnahmen zu realisieren. Auch die Anlieger des Sondergebietes SO3 werden zusätzlich belastet.

Ausgleichsmaßnahmen
Angesichts der Intensität der geplanten Eingriffe ist die ausgewiesene Ausgleichsfläche völlig unzureichend. Bei einem eventuell notwendigen Ausgleich sollte dem Hochwasserschutz besonders Rechnung getragen werden, zum Beispiel durch Maßnahmen, die größere Retentionsräume und noch kleinere Abflußgeschwindigkeiten festschreiben. Hier werden große Flächen gebraucht.
Es bestehen noch viele Defizite, die bei dieser Gelegenheit bereinigt werden könnten. So hat die Mühle noch kein richtiges Nebengewässer, in dem die Fische ungehindert die Triebwerke passieren können und so vom unteren in den oberen Ilmabschnitt wechseln können (und umgekehrt). Die idyllischen Ilmwiesen sind sehr überdüngt, so daß sich nur wenige Kleintiere und Amphibien halten können. Hier könnte man durch Nutzungsänderungen, zum Beispiel durch spezielle Beweidungsmaßnahmen, der Natur zu Vorteilen verhelfen.

Trotz dieser vielen für den Naturliebhaber verlockenden Ausgleichsmöglichkeiten, wäre es uns allerdings lieber wenn, in dem Fall daß die Erweiterung an einem anderen, weniger problematischen Ort durchgeführt wird, erst gar keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Radons, 1. Vors. gez.: Christine Janicher-Buska, 2. Vors.

 

Bebauungsplan Scheller-Mühle

Gemeinde Hettenshausen

Bebauungsplan Nr. 18 "Mühle Reisgang"

Verfahren gem. §4 Abs. 1 BauGB

Der Bund Naturschutz nimmt Stellung

 

 

Hochwasser

Unsere Einwendungen bezüglich des Hochwasserschutzes wurden in der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan nicht ausreichend berücksichtigt. Es wurde zwar angekündigt, im Bebauungsplan mehr Hochwasser-Rückhalteräume auszuweisen, aber das, was ausgewiesen ist, ist absolut unzureichend.

Bild 1 und 2 zeigen Fotos vom Hochwasser 1994, die von der Posthofstraße aus aufgenommen wurden. Der Standplatz für das vorgesehene Silo steht voll unter Wasser.

Dort, wo mit Millionenaufwand riesige Anlagen erstellt werden sollen erstreckt sich ein großer See. Die vorgesehenen Aufschüttungen werden ein Übriges tun, so dass beim nächsten Hochwasser all diese Wassermengen keinen Platz mehr finden. Als Folge würde sich das Hochwasser entsprechend höher aufstauen, es sei denn, dass Platz für Retentionsausgleich gefunden wird.

Als Retentionsausgleich wird im Bebauungsplan ein winziges Areal (A2 auf Fln.1466) an der Posthofstraße vorgesehen. Dieses Areal ist völlig ungeeignet, weil es bereits nach ein paar intensiven Regentagen unter Wasser steht (Bild 3). Geländeabtragungen würden an diesem Ort keine Wirkung haben, weil sie bereits vor Eintritt des Hochwassers voll Wasser laufen und deshalb bei Hochwasser keine zusätzlichen Wassermengen aufnehmen können. Allenfalls im Bereich des Rankens könnte ein kleiner Effekt erzielt werden.

Geeignete Geländebereiche, die für einen wirkungsgleichen Retentionsausgleich in Frage kämen, wären Bereiche, die auf Bild 1 und 2 noch aus dem Wasser ragen. Derartige Bereiche sind nicht erkennbar und auch aus den uns vorliegenden Vermessungsblättern sind keine brauchbaren Geländeabschnitte bekannt, die hier zum Ausgleich abgetragen werden könnten. Hinzu kommt, das auch aus dem Sondergebiet SO 2 durch den Lärmschutzdamm im Hochwasserbereich Ausgleichsbedarf besteht. Es wird in unseren Augen nicht gelingen für die im Bebauungsplan ausgewiesenen Baumaßnahmen einen wirkungsgleichen Retentionsausgleich zu erbringen.

Wir raten deshalb dringend von der Genehmigung des Bebauungsplanes ab. Bedenken Sie auch, dass sie mit der Genehmigung eines Bebauungsplanes Baurecht schaffen. Es wäre nicht der richtige Weg, sich bei diesem grundlegenden Nachweis (Retentionsausgleich) auf eine Verschiebung auf einen späteren Verfahrensschritt, der Baugenehmigung, einzulassen.

 

Natur und Landschaft

Die idyllisch gelegenen Ilmauen von Hettenshausen und Ilmmünster sind nicht nur für die örtliche Bevölkerung, sondern auch für die Menschen aus der ganzen Umgebung ein wertvoller Erlebnisraum, der erhalten werden muss. Die Gemeinde Hettenshausen hat zu Recht zu diesem Thema zwei ganz hervorragende Gutachter hinzugezogen.

Die Ausführungen der Landschaftsplaner Tietz & Partner und des Büros Dr. Schemel sowie die daraus abgeleiteten Ausgleichsmaßnahmen für den Fall der Genehmigung des Bebauungsplanes, kommen unseren Einwendungen sehr entgegen. Besonders die Maßnahme A3 (Fischtreppe) und die Maßnahme A4 (4 Ha Feuchtwiesenaue) rechts der Ilm südlich der Mühle kommen einem sinnvollen und zweckdienlichen Ausgleich sehr nahe. Allerdings gehen wir bei der Bewertung der Störung des Landschaftsbildes von einer eher geringen Vorbelastung durch die Siedlungen aus. Der Ausgleichsbedarf würde sich dann bei A4 geringfügig auf 5 Ha erhöhen. Wir beantragen eine entsprechende Erhöhung auf 5 Ha.

Bezüglich der Fischtreppe sei darauf hingewiesen, dass sie bei Hochwasser beträchtlich belastet wird, wenn die Ilm gerade dort zuerst über die Ufer tritt und dann auf einmal alles Wasser die Fischtreppe hinunterstürzt. Das muss durch naturverträgliche Maßnahmen verhindert werden. Wir wären gerne bereit hierzu Vorschläge auszuarbeiten.

 

Lärmschutz

Unsere Einwendungen, die auch schon beim Flächennutzungsplan eingebracht wurden, sehen wir nicht ausreichend berücksichtigt. Die Angaben im Bebauungsplan sind vage und sagen lediglich aus, dass die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden können. Es wäre wichtig zu wissen, dass sie eingehalten werden. Es wäre auch wichtig zu wissen wie viele Fahrzeuge pro Tag und pro Nacht für diese Aussagen zu Grunde liegen und welche Verkehrsbewegungen nach dem Ausbau zu erwarten sind.

Die von den Anliegern beobachteten Gebäudeschwingungen, werden in Ihren Unterlagen nicht reflektiert. Gebäudeschwingungen könnten ein Hinweis auf eine unzureichende Tragfähigkeit des Untergrundes am Mühlweg sein. Das würde zu einschneidenden Verkehrsbeschränkungen führen.

Angesichts der großen Tragweite des Verkehrsproblems bei diesem Bebauungsplan erscheint es uns angemessen, dass bereits bei der Aufstellung eine klare Begrenzung der Verkehrsbewegungen festgelegt wird.